§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Nutzung des Navex-Online-Portals durch Energieverbraucher und deren Bevollmächtigte (im Folgenden „Kunden“ genannt) erfolgt auf Grund dieser Nutzungsbedingungen der Navex GmbH.
  2. Die Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.
  3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn die Navex GmbH diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat und die Registrierung des Kunden und seine Nutzung des Navex-Online-Portals annimmt und ausführt.
  4. Die Navex GmbH behält sich vor, die in §§ 3 bis 5 geregelten Punkte (Funktionsweise, Benutzung und Abfrage von Angeboten inkl. Vertragsabschluss) zu ändern, wenn dies durch die Marktentwicklung seitens der Kunden und / oder Energieversorgungsunternehmen erforderlich wird. Dies betrifft z. B. die Erfassung von  Kundendaten oder die Angaben zur Energieausschreibung.
  5. Die Navex GmbH ist zur Änderung dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere zur Anpassung der Regelungen an die aktuelle Rechtslage oder an technische Änderungen des Online-Portals, berechtigt. Die Änderungen müssen unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interesse der Kunden als registrierte Nutzer zumutbar sein und dürfen die Hauptleistungspflichten nicht erheblich einschränken. Die Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung in Textform gegenüber der Navex GmbH widerspricht. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung vor Fristende. Das Unterlassen des fristgemäßen Widerspruchs gilt als Genehmigung. Hierauf weist die Navex GmbH die Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hin.

§ 2 Funktionsweise des Navex-Online-Portals

  1. Das Navex-Online-Portal ist eine Vermittlungsplattform zwischen Kunden als Interessenten, die Ausschreibungen zum Strom- sowie Gasbezug durchführen, und den bei der Navex GmbH registrierten Energieversorgungsunternehmen.
  2. Das Navex-Online-Portal bietet grundsätzlich eine Vermittlungsplattform für Kunden, die bezüglich ihres Strom- und / oder Gasverbrauches die folgende Bedingungen erfüllen: 
       ○ Energiebezug mit registrierender Leistungsmessung,
       ○ Unternehmen mit einer oder mehreren Abnahmestellen in Deutschland und
       ○ Abnahmemenge ab 0,1 GWh/a (Strom) bzw. ab 1,5 GWh/a (Gas).
  3. Die bei der Navex GmbH registrierten Energieversorgungsunternehmen, die sowohl regional wie bundesweit Produkte (Strom und / oder Gas) für Sondervertragskunden vermarkten, sind von unterschiedlichster Größe und Struktur.
  4. Auf dem Navex-Online-Portal sind Informationen zu entsprechenden Energieversorgungsunternehmen und deren Produkten hinterlegt. Der Kunde kann auf dem Navex-Online-Portal seine Energieausschreibung (indikativ oder verbindlich) unter Angabe der zwingend notwendigen Angaben (z. B. Firmen-, Abnahmestellen-, Verbrauchs- und Lieferdaten, Abgabetermin) und seiner gewünschten Kriterien zur Energiebelieferung (z. B. Regelung der Netznutzung, Energieart [„grün / grau“], Preisgestaltung [Festpreis, Trancheneinkauf]) aufgeben. In dem Navex-Online-Portal werden anschließend automatisch die Produkte der bei der Navex GmbH registrierten Energieversorgungsunternehmen ermittelt und dem Kunden angezeigt (sog. Matching). Der Kunde kann sich die Ergebnisse des Matching und die angezeigten Produkte der Energieversorgungsunternehmen im Detail (soweit von den Energieversorgungsunternehmen im Navex-Online-Portal dargestellt) ansehen und wählt anschließend die Produkte aus, für die er ein Energielieferangebot wünscht. Danach erhalten die ausgewählten Energieversorgungsunternehmen die Ausschreibungsunterlagen des Kunden zur Bearbeitung (Kalkulation) weitergeleitet. Es besteht seitens der Energieversorgungsunternehmen keine Verpflichtung zur Abgabe eines Energielieferangebotes. Die Energieversorgungsunternehmen stellen die von ihnen kalkulierten Offerten auf dem Navex-Online-Portal zu der jeweiligen Kundenausschreibung ein. Der Kunde kann sich auf Grundlage der eingehenden Angebote nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung für eine Offerte eines
    Energieversorgungsunternehmens entscheiden und mit diesem den Energieliefervertrag schließen.
  5. Die Navex GmbH stellt mit dem Navex-Online-Portal lediglich die technischen Voraussetzungen für eine gezielte Recherche passender Produkte von Energieversorgungsunternehmen zur Verfügung und agiert in diesem Zusammenhang weder selbst als Energieversorgungsunternehmen noch als Vertreter dieser und auch nicht als Vermittler auf Seiten einer Partei. Die Vertragsverhandlungen, der Vertragsabschluss und die Vertragsabwicklung erfolgen ausschließlich direkt zwischen dem Kunden und dem Energieversorgungsunternehmen.
  6. Die Nutzung des Navex-Online-Portals ist für Kunden kostenfrei. Die von dem Kunden eingegebenen Ausschreibungen zur Energiebelieferung stellen lediglich eine Interessenbekundung und kein verbindliches Vertragsangebot an die Energieversorgungsunternehmen dar. Mit dem Einstellen  der Ausschreibungen werden lediglich die automatisch ermittelten und entsprechend informierten Energieversorgungsunternehmen mit dem vom Kunden ausgewählten Produkt aufgefordert, entsprechende Angebote abzugeben.


§ 3 Benutzung des Navex-Online-Portals

  1. Die Nutzung hat ausschließlich über dafür vorgesehene Bedienflächen und Online-Formulare zu erfolgen. Insbesondere ist der automatisierte Zugriff auf das Navex-Online-Portal einschließlich der Datenbank sowie deren Manipulation untersagt.
  2. Die Erreichbarkeit des Navex-Online-Portals beträgt 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten, die durch die Wartungsarbeiten verursacht werden oder die auf technischen oder sonstigen Problemen, welche nicht im Einflussbereich der Navex GmbH liegen (z. B. höhere Gewalt, Ausfälle von Netzen anderer Betreiber), beruhen. Der Zugang zum Navex-Online-Portal und dessen Nutzungsumfang kann beschränkt werden, soweit die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
  3. Der registrierte Kunde versichert, dass er für die von ihm auf dem Navex-Online-Portal durchgeführten Ausschreibungen vollumfänglich rechtlich befugt ist.
  4. Der Kunde muss sich zunächst unter Angabe seiner persönlichen Daten (Kontaktdaten) und der Daten des Unternehmens, für das er tätig ist, anmelden, um einen Account zu eröffnen. Mit den dabei erstellten persönlichen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) kann sich der Kunde jederzeit in seinen Navex-Arbeitsbereich einloggen, Verbrauchsstellen mit Zählpunkten anlegen und Ausschreibungen vorbereiten. Die Aktivierung von Ausschreibungen ist erst nach einer einmaligen Verifizierung des angelegten Unternehmens durch die Navex GmbH und der Eingabe des von der Navex GmbH an den Kunden übersandten Freischaltcodes durch den Kunden möglich.
  5. Die vom Kunden getätigten Angaben, sowohl für die Erstellung des Accounts als auch für die Energieausschreibungen, sind wahrheitsgemäß und vollständig zu tätigen.
  6. Die Angabe des Kunden (ohne Kontaktdaten) und die Daten der Kundenausschreibung sind für die Kalkulation des Energielieferangebotes durch die ausgewählten Energieversorgungsunternehmen zwingend erforderlich. Diese Angaben und Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck an die betreffenden Energieversorgungsunternehmen weitergegeben. Mit dem Einstellen von Daten und Inhalten überträgt der Kunde der Navex GmbH hieran unentgeltlich das Recht, diese im Rahmen der Dienste auf dem Navex-Online-Portal und zu dessen Zweck zu verwenden.
  7. Sämtliche Daten werden während der Nutzung des Navex-Online-Portals an dieses verschlüsselt per SSL übertragen.  Auf Anforderung des Kunden hin wird die Navex GmbH alle im Rahmen der Vermittlungsleistungen erhobenen Daten nach Abschluss des Vermittlungsvorgangs unwiederbringlich löschen.
  8. Die Navex GmbH wird alle Informationen und Erklärungen in der Regel an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse senden. Daher ist der Kunde verpflichtet, sein E-Mail-Postfach regelmäßig abzurufen.
  9. Der Kunde ist verpflichtet, seine technischen Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der technischen Systeme, welche die Navex GmbH zur Erbringung ihrer Online-Dienste vorhält, beeinträchtigt wird.
  10. Bei Störungen, die bei der Nutzung des Navex-Online-Portals auftreten, bittet die Navex GmbH den Kunden um unverzügliche Mitteilung.
  11. Bei einem hinreichenden Verdacht des Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen behält sich die Navex GmbH vor, die Ausschreibung des Kunden vorübergehend bis zur endgültigen Klärung zu sperren. Dies gilt auch, sofern ein Dritter die Rechtsverletzung glaubhaft macht. Die Navex GmbH wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Dem Kunden steht dabei jederzeit der Nachweis offen, dass die Inhalte rechtmäßig eingestellt und verwendet wurden. Sollte ein Verstoß vorliegen, ist die Navex GmbH zur endgültigen Löschung der betreffenden Inhalte auf dem Navex-Online-Portal berechtigt, worüber der Kunde unverzüglich informiert wird.

§ 4 Abfrage von Angeboten und der Vertragsschluss mit dem Energieversorgungsunternehmen

  1. Der Kunde definiert für die Ausschreibung auf dem Navex-Online-Portal neben den zwingend notwendigen Angaben (z. B. Firmen-, Abnahmestellen-, Verbrauchs- und Lieferdaten, Abgabetermin) seine gewünschten Kriterien zur Energiebelieferung (z. B. Regelung der Netznutzung, Energieart [„grün / grau“], Preisgestaltung [Festpreis, Trancheneinkauf, ..]). Dabei erfolgt seitens der Navex GmbH keine Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit der Ausschreibung des Kunden; hierfür ist allein und ausschließlich der Kunde verantwortlich.
  2. Die Ausschreibung des Kunden wird über das Navex-Online-Portal automatisiert an die von dem Kunden zuvor ausgewählten Energieversorgungsunternehmen weitergeleitet.
  3. Mit Erreichen der vom Kunden im Rahmen der Ausschreibung definierten Angebotsabgabefrist hat der Kunde in seinem Navex-Account Zugriff auf sämtliche eingegangene Angebote der Energieversorgungsunternehmen.
  4. Innerhalb der von den Energieversorgungsunternehmen angegebenen Angebotsbindefrist kann sich der Kunde für eines der Energielieferangebote entscheiden und dem gewählten Energieversorgungsunternehmen den Zuschlag erteilen. Die für den Vertragsschluss notwendigen Unterlagen, die das jeweilige Energieversorgungsunternehmen im Rahmen der Angebotsübermittlung auf dem Navex-Online-Portal zur Verfügung gestellt hat, ruft der Kunde per Download im Navex-Online-Portal ab und faxt diese ausgefüllt und nach der Unterzeichnung und Unterstempelung durch einen bei dem Kunden hierfür autorisierten Mitarbeiter an die entsprechende Faxnummer, wobei jedem Energieversorgungsunternehmen eine separate Navex-Faxnummer zugeordnet ist. Mit dem Eingang des Faxes in der jeweiligen Navex-Energieversorgungsunternehmen-Faxbox ist der Energieliefervertrag des Kunden mit dem Energieversorgungsunternehmen geschlossen.
  5. Für den Fall, dass der Kunde die eingegangen Angebote der Energieversorgungsunternehmen als nicht passend erachtet, kann der Kunde jeder Zeit die Ausschreibung auf dem Navex-Online-Portal wiederholen. Der Kunde verpflichtet sich, bei mehrfach gestellten identischen Ausschreibungen nach Aufforderung durch die Navex GmbH eine entsprechende Stellungnahme zu den Hintergründen der Mehrfachanfrage bis zu der in der Aufforderung angegebenen Frist schriftlich gegenüber der Navex GmbH abzugeben. Gibt der Kunde die Stellungnahme nicht fristgemäß oder nicht hinreichend begründet ab, behält sich die Navex GmbH vor, die Ausschreibung oder den Account des Kunden vorübergehend bis zur endgültigen Klärung zu sperren.
  6. Der Kunde darf die ihm über das Navex-Online-Portal erhaltenen Energielieferofferten ausschließlich für den Zweck des Angebotsvergleichs innerhalb seines Unternehmens bzw. innerhalb des Bevollmächtigtenkreises (z. B. bei Nutzung des Navex-Online-Portals durch einen Energieberater / Makler) verwenden.  Es ist daher dem Kunden untersagt, die über das Navex-Online-Portal erhaltenen Energielieferangebote Dritten zu übergeben oder Dritten in irgendeiner Art und Weise zugänglich zu machen.

§ 5 Haftung

  1. Die Navex GmbH haftet nicht für die von den Energieversorgungsunternehmen auf dem Navex-Online-Portal eingestellten Offerten. Für die Richtigkeit und Verbindlichkeit dieser Energielieferangebote sind die Energieversorgungsunternehmen allein und ausschließlich verantwortlich.
  2. Die Navex GmbH haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, als auch wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
  3. Die Navex GmbH haftet ebenfalls unbeschränkt, sofern sie einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben hat.
  4. Des Weiteren haftet die Navex GmbH für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, wegen schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Einhaltung für die ordnungsgemäße Durchführung und Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (sog. Kardinalpflichten). Dabei ist bei leichter Fahrlässigkeit die Haftung auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt.
  5. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Navex GmbH.


§ 6 Rechtswahl, Gerichtsstand und Vertragssprache

  1. Auf dieses Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben oder der Schutz durch das zwingende Recht des Mitgliedstaats der EU, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, beeinträchtigt werden würde.
  2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und über das Rechtsverhältnis der Navex GmbH mit dem Kunden als Kaufmann, juristischer Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist der Firmensitz der Navex GmbH. Die Navex GmbH ist jedoch nach eigener Wahl berechtigt, an ihrem Gerichtsstand zu klagen.
    Die Vertragssprache ist deutsch.